BUMM!

Bin ich schuldig?

Man beachte folgenden Teil aus dem StGB:

§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

Also das macht mir Angst. Insbesondere Absatz 2.4.

Ich meine – ich bin kein aktiver, praktizierender (sozusagen) Atomenergie-Gegner und kann jetzt nicht 100% ausschließen, daß unsere SWM (Stadtwerke) nicht auch Strom einkaufen und an mich liefern, der in Atomkraftwerken erzeugt wurde.

Da ich dafür Abnehmer bin und ein Markt schaffe, stifte ich die Atomenergie-Verkäufer jetzt an oder nicht?

*gehetzt umherschau*

Und wer weiss, was da in anderen Paragraphen noch alles drinsteht!!! Oha!